Voraussetzungen.

Die Förderung erfolgt in Form eines rückzahlbaren, zweckgebundenen und zinsfreien Darlehens. Es handelt sich dabei um ein persönliches Darlehen, das an den/die Gründer/in oder an eine oder mehrere Personen aus dem Gründungsteam des Unternehmens abgegeben wird. Das Darlehen wird auf maximal acht Jahre gewährt.
Ab dem dritten Laufjahr wird mit der Rückzahlung begonnen, sofern die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens dies erlaubt. Der Rückzahlungsplan wird von der Firma zusammen mit dem Projekt-Coach erstellt.

Voraussetzungen für eine Förderung

  • Es handelt sich um das Projekt eines Start-up-Unternehmens (in der Regel GmbH oder AG) mit einem Geschäftsmodell, das eine technologische Innovation realisiert.
  • Die Businessidee, der (skizzierte) Businessplan und die Technologiebasis entsprechen den von der Stiftung STI festgelegten Qualitätskriterien.
  • Die Firma hat ihren Sitz im Espace Mittelland (Kantone BE, SO, FR, NE, JU)

Was versteht die STI unter einem Startup?

  • junge Firma (vor Gründung, oder bis maximal 5 Jahre seit Gründung)
  • innovativer Ansatz, der auf Technologie basiert und/oder neue Geschäftsmodelle anstrebt
  • Ziel der Firma auf Wachstum ausgerichtet

Beurteilungskriterien eingehender Gesuche.

  • Innovation basiert auf technologischem Ansatz (besonderer Fokus der Stiftung STI gegenüber be-advanced)
  • Bereitschaft zu persönlichem und finanziellem Engagement in das Projekt
  • Unternehmerische Persönlichkeit, fachliche Qualifikation und überdurchschnittlicher Einsatz des Antragstellers
  • Frühes Entwicklungsstadium und nachgewiesenes Machbarkeitspotenzial des Projektes
  • Ausgewiesener Innovationsgehalt des Produkts / der Dienstleistung und des Geschäftsmodells

  • Wirtschaftliches Wachstumspotenzial klar spezifizierbar und erkennbar
  • Realistische Zielsetzungen im Projekt
  • Klarer und transparenter Tätigkeits- und Finanzplan mit Darstellung realistischer Annahmen
  • Verantwortliche Führungsposition der Antragstellenden im Unternehmen
  • Unternehmensform: Eigenständiges Spin-off resp. Start-up
  • Unternehmerischer Bezug zur Hauptstadtregion (Gründung und Etablierung des Unternehmens in der Hauptstadtregion)

Vorgehen

  • Bringen Sie Ihre Idee bei be-advanced vor. Anträge können bereits in einer frühen Projektphase gestellt werden.
  • Sofern Sie die Eintrittskriterien erfüllen, erhalten Sie die Gelegenheit, Ihr Vorhaben persönlich zuerst dem Expertenkomitee von be-advanced und zu einem späteren Zeitpunkt dem STI-Stiftungsrat zu präsentieren.
  • In der Regel wird über den Antrag innerhalb von drei Monaten nach dem Einreichungstermin entschieden.
  • Ein Darlehen wird nach der beidseitigen Unterzeichnung des STI-Darlehensvertrags auf ein privates Konto der Darlehensnehmerin oder des Darlehensnehmers ausbezahlt.